Verleih

Die Kommunale Jugendarbeit des Landratsamtes Günzburg bietet einen Verleih von Spielen, Spielgeräten, Spielmaterialien für Veranstaltungen sowie Präventionsmaterial* innerhalb des Landkreises an.

 

Ihre Anfrage können Sie uns über das Portal oder den ausgefüllten Verleihvertrag zukommen lassen.

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Verleihvertrag
Verleihvertrag ab 2024.pdf
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Wer darf ausleihen?

 

Das Angebot gilt für Jugend-verbände, Jugendinitiativen und

 Jugendgruppen.

 

Ein Verleih an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

 

Präventations-Mittel können nur unter bestimmten Voraus-setzungen* gebucht werden.

Wann kann man ausleihen & zurückgeben?

Die Materialausgabe- und Rücknahme wird nach Verein-barung (Montag bis Freitag) vorgenommen.

 

Was kostet es?

 

Für den Verleih fällt i. d. R. eine (Tages-)pauschale an (ggf. zusätzlich der Materialverbrauch).

 



 Hinweise

  • Über den Verleih wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
  • Für den Verleih erhalten Sie nach dem Verleih eine Kostenrechnung.
  • Das Material wird im Büro der Kommunalen Jugendarbeit Günzburg aufbewahrt und dort nach Absprache ausgegeben.
  • Der Verleih erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, wobei Jugendgruppen aus dem Landkreis Günzburg Vorrang haben.
  • Die maximale Ausleihfrist beträgt sieben Tage. Im Einzelfall können Ausnahmen genehmigt werden.
  • Wenn das reservierte Material nicht benötigt wird, muss dies der Kommunalen Jugendarbeit mindestens acht Tage vor Vertragsbeginn mitgeteilt werden.
  • * Multiplikatorenschulung bzw. entsprechende Fachkraft