Allgemeine Teilnahmebedingungen und Hinweise für das Freizeitprogramm

des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit Günzburg

 

1.     Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit sind grundsätzlich alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre, die ihren Wohnsitz im Landkreis Günzburg haben oder dort eine Vollzeitschule besuchen.

 

2.     Anmeldung

Die Anmeldungen erfolgen über das Onlineanmeldeprogramm (www.freizeitprogramm.landkreis-guenzburg.de). Mit Abschluss des Online-Anmeldeverfahrens ist die Anmeldung verbindlich. Eine automatische Buchungsbestätigung wird nach Anmeldung per E-Mail versandt.

Eine Berücksichtigung der Anmeldungen der Teilnehmer/-innen erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht im Landkreis Günzburg wohnen oder zur Schule gehen, können nur berücksichtigt werden, wenn vor Beginn der Maßnahme noch Plätze frei sind.

 

3.     Leistungen und Kosten

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben im gültigen Programm sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich. Jegliche Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Wenn ein/e Teilnehmer/-in die Freizeit vorzeitig beendet oder beenden muss (Ausschluss von der Freizeit) bzw. will (z.B. Heimweh), haben die Personensorgeberechtigten bzw. der / die Teilnehmer/-in die vollen Kosten der Freizeit sowie die evtl. zusätzlich entstehenden Rückreisekosten zu tragen.

 

4.     Teilnehmerbeiträge

Die Teilnehmerbeiträge sind sofort (innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung) auf das angegebene Konto zu überweisen. Eine Reiserücktritts- sowie eine Reisekrankenversicherung sind im Preis nicht enthalten. Ebenso ist im Teilnehmerbeitrag kein Taschengeld enthalten.

 

5.     Rücktritt

Ein Rücktritt von mehrtägigen Freizeiten muss mindestens 28 Tage, bei Tagesveranstaltungen mindestens 4 Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter vorliegen. Bei Unterlassung der schriftlichen Abmeldung, bzw. bei einem späteren Rücktritt erfolgt keine Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages, wenn der freiwerdende Platz nicht neu besetzt werden kann. Grundsätzlich wird bei jedem Rücktritt eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 Euro/Teilnehmer/-in einbehalten. Nichtzahlung fälliger Teilnehmerbeiträge ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung!

 

6.     Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Veranstaltung

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Maßnahme bis zu 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der eingezahlte Teilnehmerbeitrag in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

 

7.     Verantwortung, Haftung und Jugendschutz

Der Veranstalter trägt die Gesamtverantwortung, die durch die Leiter/-innen und Betreuer/-innen wahrgenommen wird. Dies gilt uneingeschränkt auch für volljährige Teilnehmer/-innen. Auch die Teilnehmer/-innen tragen füreinander direkte Verantwortung.

Die Betreuer/-innen besprechen vorher mit den Teilnehmern/-innen die Verhaltensregeln, die aufgrund der Lage des Veranstaltungsortes und des Alters der Teilnehmer/-innen notwendig sind. Eine Haftung für die in dieser Zeit entstandenen Schäden kann vom Veranstalter nicht übernommen werden.

Der Veranstalter erwartet, dass der/die Teilnehmer/-in sich in die Gruppengemeinschaft einfügt, den Weisungen der Betreuer/-innen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Waffen und Drogen jeglicher Art sind auf den Freizeiten und Veranstaltungen verboten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/-innen, die in grober Weise gegen die Prinzipien einer Gruppenfahrt verstoßen, so dass Ziel und Inhalt der Maßnahme gefährdet sind, auszuschließen und auf Kosten der Teilnehmer/-innen nach Hause zu schicken. Alle Teilnehmer/-innen verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes während der gesamten Veranstaltung einzuhalten.

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden (insb. Diebstahl und Verlust) an Gegenständen, die von den Teilnehmern/-innen und/oder Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitgebracht werden, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.

 

8.     Versicherungen

Alle Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit sind im Rahmen eines Kollektiv-Vertrags unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsumfang kann beim KoJa / KJR abgefragt bzw. eingesehen werden. Versicherungsansprüche sind bis spätestens 8 Tage nach Abschluss der Veranstaltungen dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Bei mehrtägigen Maßnahmen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/-innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

9.     Einverständnis

Die Teilnehmer/-innen bzw. die Personensorgeberechtigten geben mit der Anmeldung ihre Zustimmung zur Teilnahme an Wanderungen, sportlicher Betätigung (einschließlich Baden und Schwimmen) und den besonders angekündigten Programmpunkten. Die Teilnehmer/- innen bzw. die Personensorgeberechtigten entscheiden im Onlineanmeldeprogramm über den Umgang mit Bild- und Tonaufnahmen. Eine Einwilligung kann jederzeit schriftlich beim Veranstalter wiederrufen werden.

 

10.  Mitteilungspflicht

Der KJR Günzburg / KoJa Günzburg ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Eventuelle Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen der Teilnehmer/-innen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Im Falle einer ansteckenden Erkrankung entsprechend § 34 Infektionsschutzgesetz (Masern etc.) ist eine Teilnahme an unserem Angebot nicht möglich. Ein gewissenhaft ausgefüllter Teilnehmerfragebogen ist Voraussetzung für die Teilnahme.

 

11.  Datenschutz

Die Teilnehmer/-innen bzw. die Personensorgeberechtigten erklären sich, bis auf schriftlichen Widerruf, mit der vorübergehenden Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden. Die personenbezogenen Daten der Anmeldeformulare werden gespeichert, verarbeitet und nur für interne Zwecke des Veranstalters verwendet (es erfolgt keine Weitergabe an Dritte).

 

12.  Rechtsvorschriften

Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, VISA, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sowie der Impfvorschriften sind alle Teilnehmer/-innen selbst verantwortlich.

 

13.  Sonstiges

Wir weisen Sie darauf hin, dass die minderjährigen Teilnehmer/-innen nach Beendigung der Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt von einem Personensorgeberechtigten, bzw. dessen Beauftragten (Vollmacht) abgeholt werden müssen.

 

14.  Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, sinngemäß zu füllen.

 

Stand: 01/2024

 

 

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